Geschäftsbedingungen
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1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie z.B. Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels an den Kunden.
2. Leistungen werden ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Beherbergung und Veranstaltungen erbracht; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme der Buchung des Kunden durch das Hotel zustande. Diese sind die Vertragsparteien. Es liegt im Ermessen des Hotels, die Buchung von Zimmern, Veranstaltungsräumen oder Veranstaltungsleistungen schriftlich zu bestätigen.
2. Stimmt der Inhalt der Buchungsbestätigung nicht genau mit dem Antrag des Kunden überein, so wird die Buchungsbestätigung dennoch für den Kunden und das Hotel in vollem Umfang verbindlich, sofern der Kunde nicht binnen einer Frist von 4 Wochen nach Zugang der Bestätigung schriftlich widerspricht und das Hotel ihn zu Beginn der 4-Wochen-Frist hierauf deutlich hingewiesen hat.
3. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden gebucht, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahme- oder Veranstaltungsvertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Ist bei Veranstaltungsbuchungen der Kunde/Besteller nicht selbst Veranstalter oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt.
4. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen an Dritte, die Abgabe von Einladungen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufsaktionen oder ähnlichen Veranstaltungen sowie die Nutzung der überlassenen Räume zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches abbedungen wird, soweit der Kunde Unternehmer ist.
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen gebuchten Zimmer, Konferenzräume, Banketträume oder Veranstaltungsflächen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die überlassenen Zimmer/Flächen und die in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Hotelpreise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte, insbesondere auch für Ansprüche von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.
3. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den vereinbarten Preisen eingeschlossen. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.
4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
5. Rechnungen des Hotels, die kein Fälligkeitsdatum ausweisen, sind innerhalb von 10 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar und fällig. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig und zahlbar zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen, derzeit in Höhe von 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch das Hotel bleibt ausdrücklich vorbehalten.
6. Die Kosten einer ersten Mahnung trägt das Hotel. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt werden Mahnkosten in Höhe von € 2,00 erhoben. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass die vorgenannte Forderung nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
7. Das Hotel ist berechtigt, bei oder nach Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen für Pauschalreisen zu verlangen. Die Höhe und der Zeitpunkt der Vorauszahlung können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Das Hotel ist auch berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Hotel offene Forderungen durch eine Zwischenrechnung auszugleichen und sofortige Zahlung zu verlangen.
8. Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen, rechtskräftigen oder entscheidungsreifen Forderung gegenüber einer Zahlungsaufforderung des Hotels aufrechnen oder mindern. Soweit der Kunde Unternehmer ist, ist er zur Minderung der Miete nicht berechtigt. Dem Kunden bleibt jedoch die Möglichkeit, die Miete nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung zurückzufordern.
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Reservierte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages zur Verfügung. Ein Anspruch des Kunden auf frühere Bereitstellung besteht nicht. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verträge über die Beherbergung von Gästen und Veranstaltungen 3.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens bis 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel bis 18.00 Uhr 50 %, ab 18.00 Uhr 100 % des vollen Beherbergungspreises (Rack Rate) wegen verspäteter Räumung des Zimmers für die über die vertragliche Zeit hinausgehende Nutzung in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Wird diese Zustimmung nicht erteilt, so ist der im Vertrag vereinbarte Preis für die vermittelten Leistungen zu zahlen, auch wenn der Kunde die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht besteht.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche seitens des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall der Nr. 1, Satz 3 vorliegt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen nach Maßgabe der nachfolgenden Ziffern 5 und 6 zu pauschalieren.
5. Bei der Anmietung von Hotelzimmern ist der Kunde verpflichtet, 80 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70 % für Halbpension und 60 % für Vollpension zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
6. Für den Fall, dass Konferenz-/Bankett-/Tagungsräume des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen angemietet wurden, sowie für alle damit zusammenhängenden Lieferungen und Leistungen, die das Hotel für den Kunden erbringt, gilt folgendes: Bei einer Stornierung durch den Kunden zwischen 60 und 30 Tagen vor dem Veranstaltungstermin ist das Hotel berechtigt, 90 % des Mietpreises zuzüglich 35 % des entgangenen Cateringumsatzes in Rechnung zu stellen; bei späteren Stornierungen ist das Hotel berechtigt, 90 % des Mietpreises zuzüglich 70 % des entgangenen Cateringumsatzes in Rechnung zu stellen. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verträge über Hotelübernachtungen und Veranstaltungen für den Verkauf von Catering werden wie folgt berechnet: der Catering-Umsatz errechnet sich aus dem Preis der für die Veranstaltung vorgesehenen Speisen multipliziert mit der Anzahl der Teilnehmer. War für die Mahlzeit noch kein Preis vereinbart, so gilt das preisgünstigste 3-Gang-Menü des aktuellen Veranstaltungsangebots. Ist eine Seminarpauschale pro Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen 60 und 30 Tagen vor dem Veranstaltungstermin 60 %, bei einem späteren Rücktritt 85 % der Seminarpauschale multipliziert mit der vereinbarten Teilnehmerzahl zu berechnen. Der Abzug für ersparte Aufwendungen ist anzurechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung gemäß Klausel III Ziffer 7 auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Darüber hinaus ist das Hotel berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, z.B. - wenn höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, - wenn Zimmer oder Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Identität des Kunden oder des Zwecks der Buchung, gebucht werden, - wenn das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung oder die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist, - wenn ein Verstoß gegen Ziffer I Nr. 4 vorliegt. 4 liegt, - wenn dem Hotel Umstände bekannt werden, dass sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, die Zahlungsansprüche des Hotels gefährdet erscheinen und der Kunde trotz Aufforderung nicht in der Lage ist, die vertraglich vereinbarte Leistung oder Anzahlung innerhalb einer angemessenen Frist zu erbringen, - wenn der Kunde die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung gemäß § 807 ZPO beantragt oder ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren eingeleitet hat, - wenn über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren beantragt oder das Insolvenzverfahren bereits eröffnet oder mangels Masse oder aus sonstigen Gründen eingestellt worden ist. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verträge über die Beherbergung und Veranstaltungen 5.
4. Ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz bei berechtigtem Rücktritt des Hotels besteht nicht.
1. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss dem Hotel spätestens fünf Werktage vor Beginn der Veranstaltung bzw. dem Anreisetag der Gruppe mitgeteilt werden. Eine solche Änderung muss vom Hotel schriftlich genehmigt werden.
2. Reduziert der Kunde die Teilnehmerzahl um bis zu 5 %, so wird das Hotel dies bei der Berechnung der Entgelte berücksichtigen. Verringert sich die Teilnehmerzahl um einen höheren Prozentsatz, so wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% der Berechnung zugrunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis zu mindern, wenn er nachweist, dass ihm durch die Verringerung der Teilnehmerzahl ein geringerer Aufwand entstanden ist.
3. Bei Überschreitung der vereinbarten Teilnehmerzahl wird die tatsächliche Teilnehmerzahl vom Hotel in Rechnung gestellt.
4. Übersteigt die Teilnehmerzahl die vereinbarte Anzahl um mehr als 10 %, so ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise festzusetzen und die bestätigten Zimmerkontingente zu tauschen, es sei denn, dass dies für den Kunden unzumutbar ist.
5. Verzögern sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung oder Halb-/Vollpensionsleistungen für Gruppen und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so ist das Hotel berechtigt, den Mehraufwand für die Bereitschaftsdienste angemessen in Rechnung zu stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
Der Kunde darf zu Veranstaltungen keine Speisen und Getränke mitbringen. Ausnahmen müssen mit dem Hotel schriftlich vereinbart werden. In diesen Fällen wird das Hotel eine Pauschale zur Deckung der Gemeinkosten erheben.
1. Das Einbringen von Ausstellungsstücken, sonstigen Gegenständen und persönlichen Gegenständen in die Veranstaltungsräume bzw. in das Hotel erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden. Eine Haftung des Hotels für Verlust, Untergang oder Beschädigung sowie für Sachschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Hotels vor. Ausgenommen hiervon sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Darüber hinaus ist in allen Fällen, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalles eine vertragliche Verpflichtung darstellt, eine Befreiung von dieser Haftung ausgeschlossen.
2. Eingebrachtes Dekorationsmaterial muss den technischen Anforderungen des Brandschutzes entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, hierüber einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, das eingebrachte Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen der Möglichkeit von Beschädigungen ist für die Aufstellung und Montage von Gegenständen eine vorherige Abstimmung mit dem Hotel erforderlich.
3. Mitgebrachte Ausstellungs- und sonstige Gegenstände sind unverzüglich nach Ende der Veranstaltung zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, so kann das Hotel die Entfernung und Einlagerung auf Kosten des Kunden vornehmen. Verbleiben Gegenstände in dem für die Veranstaltung genutzten Raum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
1. Soweit das Hotel technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, geschieht dies im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen. Der Kunde stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen und Anlagen frei.
2. Für Störungen oder Schäden an den technischen Anlagen des Hotels, die durch die Benutzung der elektrischen Anlagen und Geräte des Kunden verursacht werden, haftet der Kunde, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Bei Veranstaltungen bedarf die Benutzung von elektrischen Anlagen und Geräten des Kunden am Stromkreis des Hotels der schriftlichen Zustimmung. Das Hotel kann die durch die Nutzung entstehenden Stromkosten pauschal in Rechnung stellen.
3. Der Kunde ist berechtigt, mit Zustimmung des Hotels eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Das Hotel kann hierfür ein Anschlussentgelt verlangen. Dem Kunden ist es selbstverständlich gestattet, sein Mobiltelefon kostenlos zu nutzen. Bleiben geeignete Einrichtungen des Hotels ungenutzt, weil eigene Geräte des Kunden angeschlossen sind, kann anstelle eines Anschlussentgeltes ein Entgelt für entgangene Einnahmen erhoben werden.
4. Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Soweit das Hotel die Störung nicht zu vertreten hat, kann die Vergütung nicht zurückbehalten oder gemindert werden.
1. Soweit der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäuden oder Einrichtungsgegenständen, die durch Teilnehmer oder Besucher der Veranstaltung, Mitarbeiter, sonstige mit dem Kunden verbundene Dritte und den Kunden selbst verursacht werden. Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
2. Das Hotel kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) im Zusammenhang mit der Buchung von Veranstaltungen verlangen.
1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, oder um sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Der Kunde ist ferner verpflichtet, das Hotel rechtzeitig zu informieren, wenn die Möglichkeit besteht, dass ein außergewöhnlich hoher Schaden entstehen kann.
2. Für in die Hotelzimmer eingebrachte Sachen gilt folgendes: Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,-, für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800,-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten im Wert von bis zu € 800,- können im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt dem Kunden, von diesen Möglichkeiten Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Hinsichtlich einer weitergehenden Haftung des Hotels gelten Nr. 1, Sätze 2 - 4 entsprechend. Für eingebrachte Sachen bei Veranstaltungen gilt Ziffer IX Nr. 1 - 3 dieser Bedingungen.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande, auch wenn hierfür ein Entgelt erhoben wird. Bei Diebstahl oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer in Fällen grober Fahrlässigkeit. In solchen Fällen ist der Schaden, soweit für den Kunden erkennbar, spätestens beim Verlassen des Hotelgeländes dem Hotel anzuzeigen. Nr. 1, Sätze 2 - 4 oben gelten entsprechend.
4. Weckrufe werden vom Hotel mit größtmöglicher Sorgfalt durchgeführt.
5. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch und gegen Entgelt - die Nachsendung solcher Sendungen. Nr. 1, Sätze 2 - 4 oben gelten entsprechend.
6. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Schadensersatzansprüche verjähren in 5 Jahren, ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis. Die vorgenannte Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Ansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, sowie für Ansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Buchungsbestätigung oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Beherbergung und für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen und Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Ort des Sitzes des Hotels.
3. Für Rechtsstreitigkeiten im kaufmännischen Verkehr, einschließlich Scheck- und Wechselstreitigkeiten, sind die Gerichte am Sitz des Hotels ausschließlich zuständig. Soweit ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 BGB erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, sind die Gerichte am Sitz des Hotels ausschließlich zuständig.
4. Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Beherbergung und Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
6. Nur die ursprüngliche, deutschsprachige Fassung dieses Vertrages ist verbindlich.